Bauleitplanung

  • Sind Sie als Gemeinde aufgefordert Bauleitpläne (Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne) aufzustellen?
  • Benötigen Sie als Investor einen vorhabensbezogenen B-Plan?
Bauleitplanung - Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung ist das Planungsinstrument Ihrer Gemeinde für eine klimagerechte, geordnete städtebauliche Entwicklung in Ihrem Gemeindegebiet. Die Bauleitplanung muss sich dabei an den regional übergeordneten Planungsvorgaben orientieren.

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer gemeindlichen Planungsaufgaben im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung:

  • Erstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen - FNP:
    Wir erarbeiten Aussagen über die gegenwärtige und geplante Art der Nutzung, zu Fragen der Infrastruktur sowie zu Nutzungsbeschränkungen in einem Planungsraum. Dadurch wird mit dem FNP eine fachliche Vorlage zur Erarbeitung von Bebauungsplänen geschaffen. Der FNP ist auf einen Zeithorizont von 10 – 15 Jahren beschränkt.
  • Erstellung und Fortschreibung von Landschaftsplänen - LP:
    Parallel zum FNP muss ein Landschaftsplan (LP) erarbeitet werden. Der LP stellt die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Er bildet die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung. Das BNatschG verpflichtet die Gemeinden in §11 Abs.2 bei Veränderungen zur Erstellung dieser Pläne!
  • Aus der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Bebauungsplan mit dem Grünordnungsplan, die sog. verbindliche Bauleitplanung, entwickelt. Hier wird die flurstückgenaue konkrete Flächennutzung nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit entsprechenden Bauvorgaben nach § 9 BauGB rechtsverbindlich festgesetzt. Dies kann im Rahmen einer kommunalen Angebotsplanung oder für ein konkretes Bauvorhaben, den sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Überlegen Sie hier gewissenhaft, welche Festsetzungen unbedingt erforderlich sind, damit Ihnen Ärger mit der Nachbarschaft erspart bleibt. Wir helfen Ihnen hier gern.
Bitte addieren Sie 7 und 2.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Bitte wenden Sie sich an: