Genehmigungsverfahren

  • Wie erhalte ich effizient und frühestmöglich die für mein Projekt notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse?
Genehmigungsverfahren
  • Immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach §4 BImSchG,
  • Immissionsschutzrechtliche Änderungsanzeige / Änderungsgenehmigung nach §15 / §16 BImSchG,
  • Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung,
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen nach §8 WHG,
  • Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne nach §55 BBergG,
  • Planfeststellung / Plangenehmigung nach §74 VwVfG ,
  • Genehmigungen nach §18 BetrSichV (u.a. Dampfkessel),
  • und viele weitere …

Unser Team von Spezialisten im Bereich Genehmigungsmanagement

  • erstellt die kompletten Genehmigungsantragsunterlagen,
  • fertigt die notwendigen Fachgutachten / Prognosen (Luftschadstoffe, Geruch, Lärm) und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung an,
  • koordiniert ggf. notwendige weitere Fachgutachten,
  • begleitet Sie im gesamten Genehmigungsverfahren,
  • unterstützt Sie im Erörterungstermin und in der Kommunikation mit Bürgerinitiativen und interessierten Bürgern,
  • hält Kontakt zur federführenden Behörde sowie zu den Fachbehörden (Nutzen Sie dabei auch unsere Erfahrungen als Behördengutachter !),
  • ist Ihnen bei der Verfolgung von aktuellen Rechtsvorschriften sowie Nebenbestimmungen mithilfe eines Rechtskatasters bzw. Genehmigungskatasters behilflich und
  • macht dabei von rechtlich möglichen Beschleunigungspotenzialen Gebrauch !

Wir lassen Sie auch nach der Erteilung der Genehmigung nicht allein. Unser Genehmigungs- und Auflagenmanagement in der Bauphase (u.a. Rechts- und Genehmigungskataster) sichert einen der Genehmigung entsprechenden Realisierungsablauf.

Unsere Referenzen reichen vom einfachen Lagerplatz bis zu großen integrierten Industrieanlagen und Großkraftwerken mit Leistungen bis 1.250 MW.

Was ist die Summe aus 7 und 2?

Im Februar wurde der Final Draft der BAT Dokumente für Schmieden und Gießereien veröffentlicht. Bereits im Dezember 2023 wurden die BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte verkündet.

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden und tritt damit ab dem 16.02.2024 in Kraft.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Bitte wenden Sie sich an:

Frau Lipinsky-Engel ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich.