Immissionsprognose Luftschadstoffe

  • Für Ihr Bauvorhaben oder Ihre bestehende Anlage ist die Prognose und Beurteilung der Auswirkungen zu erwartender Luftschadstoffe/Keime/Bioaerosole auf Mensch und Natur erforderlich (Ausbreitungsberechnung)?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der neuen TA Luft?
Immissionsprognose Luftschadstoffe

Sowohl für Genehmigungsverfahren als auch beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Überschreitung von Grenzwerten (Beschwerden) können wir Ihnen helfen.

Wir führen die notwendige Berechnung / Simulation nach den Vorschriften der TA Luft durch und stellen die Ergebnisse in einem Luftschadstoffgutachten dar. Dazu stehen uns unterschiedliche Programmmodelle (AUSTAL 2000 bzw. LASAT) zur Verfügung.

Hierbei werden die Einflüsse der Meteorologie (Wetterdaten), ggf. auch der Topografie (Geländemodellierung) sowie des Einflusses der Gebäude (Verwirbelung) berücksichtigt. Im Ergebnis können für das berechnete Gebiet die Schadstoffkonzentrationen dargestellt und bewertet werden.

  • Welche Konzentrationen treten an welchen Orten maximal auf ?
  • Gibt es Grenzwertüberschreitungen, was ist erlaubt / unschädlich ?
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Vorbelastungsmessung (Dauer 1 oder ½ Jahr) nötig ?
  • Welche Alternativen gibt es ?

In komplizierten Fällen außerhalb der Gültigkeitsgrenzen des TA-Luft Modells (z.B. in Gebirgslagen, in engen Tälern) führen wir auch mit Partnern Berechnungen prognostischer Windfeldmodelle durch.

Um eine Beeinträchtigung der Umgebung durch abzuleitende Abgase auszuschließen, führen wir Schornsteinhöhenberechnungen Ihrer geplanten oder zu modifizierenden Anlage durch.

Wir recherchieren und rechnen für Sie ! Wir entwickeln projektbezogene Lösungen!

Bitte rechnen Sie 7 plus 7.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024 aktualisiert.

Der LAI veröffentlicht Auslegungsfragen zum Vollzug der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) mit Stand 01.03.2024.

Der Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 09.02.2024 veröffentlicht.

Bitte wenden Sie sich an: