Sicherheitskonzepte und Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung

  • In Ihrer Anlage sind größere Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden?
  • Ihr bestehender Sicherheitsbericht bzw. das Konzept zur Verhinderung von Störfällen muss an aktuelle Erfordernisse angepasst werden?
Sicherheitskonzepte und Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung

Wir prüfen, welchen Pflichten der Störfallverordnung (12. BImSchV) Sie unterliegen

  • ohne Pflichten,
  • Grundpflichten (Einstufung in die untere Klasse),
  • erweiterte Pflichten (Einstufung in die obere Klasse)

und bereiten Ihre Anzeige des Betriebsbereiches/Ihrer Störfallanlage(n) bei der Behörde vor.

Wir analysieren für Sie oder mit Ihnen anhand standardisierter Verfahren (PAAG- oder HAZOP-Verfahren, Ausfalleffektenanalyse, Fehlerbaumanalyse, Risikograph-Methode) Ihre Risiken und bereiten die Ergebnisse nach den Vorgaben der Störfallverordnung sowie den Empfehlungen der Kommission für Anlagensicherheit (ehem. Störfallkommission und technischer Ausschuss für Anlagensicherheit) auf.

Wir berechnen für Sie die Ausbreitung von störfallbedingten Stofffreisetzungen (Störfallausbreitungsberechnung mit DISMA vom TÜV Rheinland oder Stoer vom VDI) bzw. den angemessenen Abstand i.S. des  §3 Abs. 5c BImSchG anhand der störfallspezifischer Faktoren.

Wenn Sie den Grundpflichten unterliegen, erarbeiten wir mit Ihnen Ihr Konzept zur Verhinderung von Störfällen inklusive Sicherheitsmanagementsystem.

Wenn Sie den erweiterten Pflichten (Einstufung in die obere Klasse) unterliegen, erstellen wir Ihren Sicherheitsbericht inklusive Sicherheitsmanagementsystem sowie den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) und verfassen mit Ihnen die Information der Öffentlichkeit über Ihre Sicherheitsmaßnahmen (Flyer, Broschüre, Anzeige etc.). Wir prüfen, ob störfallrelevante Änderungen i.S. des §3 Abs. 5b BImSchG vorliegen und führen auch die störfallrechtlichen Anzeigen/Genehmigungsverfahren nach § 23a bzw. 23b BImSchG durch.

Bitte rechnen Sie 7 plus 8.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Bitte wenden Sie sich an:

Dipl.-Chem. Dr. Steffen Wehrens
+49 30 99 28 82 16