Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Der Neubau oder eine Änderung Ihrer Anlage bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG?
  • Ggf. reicht eine "allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls" nach dem UVPG (auch Umweltverträglichkeitsvorprüfung genannt) aus?
Umweltverträglichkeitsprüfung

Diese Art der Prüfung wird bei "kleineren" Anlagen mit geringeren Umweltauswirkungen sowie bei vielen Änderungen vorhandener Anlagen durchgeführt und entscheidet im Ergebnis, ob eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Wir prüfen in beiden Fällen die Voraussetzungen einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung und erstellen die notwendigen Unterlagen.

Dabei werden Umweltauswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter:

  1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  5. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

ermittelt und bewertet.

Wir begleiten Sie im sog. "Scoping-Termin" mit den Behörden, der Umfang und Tiefe der notwendigen Untersuchungen festlegt.

Wir erstellen darauf aufbauend den UVP-Bericht (früher Umweltverträglichkeitsuntersuchung - UVU oder Umweltverträglichkeitsstudie - UVS) mit

  • Vorhabensbeschreibung
  • Zustandsanalyse mit Konfliktabschätzung
  • Wirkungsanalyse mit gutachterlicher Beurteilung sowie Darstellung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

In diesem Zusammenhang erarbeiten wir einen Großteil der notwendigen Fachgutachten (z.B. Immissionsprognosen Luftschadstoffe, Geruch, Lärm) und Untersuchungen (z.B. Landschaftsbildanalyse) selbst und nutzen die dabei auftretenden Synergien. Für ggf. notwendige spezielle faunistische und floristische Kartierungen bedienen wir uns wenn möglich lokaler Gutachter mit Ortskenntnis.

Die GfBU-Consult ist Mitglied der UVP-Gesellschaft (Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit) e.V.

Bitte addieren Sie 4 und 2.

Das BMU hat am 29.07. den Entwurf einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) und den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) veröffentlicht.

Bitte wenden Sie sich an:

Dipl.-Ing. (FH) Heike Schönherr
+49 30 99 28 82 95