Sie wollen als Investor Genehmigungsverfahren zügig und effektiv durchführen ? Sie haben als Behörde begrenzte Personalressourcen bei der Bearbeitung der anstehenden Genehmigungsverfahren ?
Nutzen Sie unsere umfangreichen Erfahrungen als Behördengutachter !
Wir erstellen im Auftrag der Genehmigungsbehörde Sachverständigengutachten und wirken mit Einwilligung bzw. Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers an der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren mit.
Mögliche Leistungen sind u.a:
Rechtliche Grundlage bilden §2 Abs. 2 Nr. 5 und §13 Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) im BImSchG-Verfahen bzw. § 26
VwVfG im Planfeststellungsverfahren.
Wir kennen die Sorgen und Nöte beider Seiten !
Sprechen Sie uns an !