Behördengutachter
Sie wollen als Investor Genehmigungsverfahren zügig und effektiv durchführen ? Sie haben als Behörde begrenzte Personalressourcen bei der Bearbeitung der anstehenden Genehmigungsverfahren ?
Nutzen Sie unsere umfangreichen Erfahrungen als Behördengutachter !
Wir erstellen im Auftrag der Genehmigungsbehörde Sachverständigengutachten und wirken mit Einwilligung bzw. Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers an der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren mit.
Mögliche Leistungen sind u.a:
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Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung des sog. Scoping-Termins bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung,
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Mitteilung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen,
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Prüfung der Antragsunterlagen,
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Vorbereitung des Erörterungstermins,
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Umweltverträglichkeitsprüfung und
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Zusammenfassung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.
Rechtliche Grundlage bilden §2 Abs. 2 Nr. 5 und §13 Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren).
Wir kennen die Sorgen und Nöte beider Seiten !
Sprechen Sie uns an !