Ihr(e) Ansprechpartner:

Dipl.-Chem.
Dr. Steffen Wehrens
Tel.: +49 (0)30 99 28 82 - 16
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Behördengutachter

Sie wollen als Investor Genehmigungsverfahren zügig und effektiv durchführen ? Sie haben als Behörde begrenzte Personalressourcen bei der Bearbeitung der anstehenden Genehmigungsverfahren ?

Nutzen Sie unsere umfangreichen Erfahrungen als Behördengutachter !

Wir erstellen im Auftrag der Genehmigungsbehörde Sachverständigengutachten und wirken mit Einwilligung bzw. Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers an der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren mit.

Mögliche Leistungen sind u.a:

  • Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung des sog. Scoping-Termins bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Mitteilung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen,
  • Prüfung der Antragsunterlagen,
  • Vorbereitung des Erörterungstermins,
  • Umweltverträglichkeitsprüfung und
  • Zusammenfassung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.

Rechtliche Grundlage bilden §2 Abs. 2 Nr. 5 und §13 Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) im BImSchG-Verfahen bzw. § 26 VwVfG im Planfeststellungsverfahren.

Wir kennen die Sorgen und Nöte beider Seiten !

Sprechen Sie uns an !

 
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