CE-Kennzeichnung
Sie sind Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen, bauen Ihre eigenen Produktionsanlagen um oder verketten Maschinen, um sie als komplette Anlagen im Produktionsprozess nutzen zu können?
Dann müssen Sie sich mit CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, ggf. EG-Baumusterprüfung, Gefahrenanalyse (künftig: Risikobeurteilung) und
Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzen.
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Wir analysieren Ihre Produktionsanlagen, inwieweit es sich um Maschinen bzw. verkettete Maschinen i.S.d. Maschinenrichtlinie handelt und definieren den Regelungsumfang.
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Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die technische Dokumentation, Betriebsanleitung und EG-Konformitätserklärung.
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Wir prüfen mit Ihnen die Schnittstellen bei verketteten Maschinen, um für die Gesamtanlage eine EG-Konformität erklären zu können.
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Wir schulen Ihren Einkauf, welche vertraglichen Vereinbarungen sinnvoll sind.
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Wir helfen Ihnen bei der Prüfung von geänderten Anlagen, inwieweit die Änderungen wesentlich sind und somit eine erneute Bewertung der EG-Konformität erforderlich ist.
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Wir erklären Ihnen, was beim Gebrauchtmaschinenhandel zu beachten ist.
Wir informieren Sie auch gern über erforderliche CE-Kennzeichnungen von Druckbehältern sowie von Geräten und Schutzsystemen in EX-Bereichen.
Sprechen Sie uns an!
Übrigens:
Die neue Maschinenrichtlinie ist bereits seit dem 29.12.2009 (!) ohne Übergangsfrist
anzuwenden.
Viele Änderungen sind zu berücksichtigen und eine Schonfrist nach
dem 29.12.2009 gibt es nicht.
Noch immer haben sich nicht alle Unternehmen darauf eingestellt. Wir informieren Sie, von
welchen Änderungen Sie betroffen sind, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.