Sie sind aufgrund Ihrer Unternehmerpflichten den betrieblichen Gefährdungen auf der Spur und benötigen bei der Beurteilung Hilfe?
Jeder Arbeitgeber muss zum Schutz seiner Mitarbeiter Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitsplätzen, gefährlichen Stoffen, Maschinen und Anlagen etc. ermitteln, beurteilen und geignete Maßnahmen gegen festgestellte Gefahren festlegen. Die Vielzahl der Rechtsgrundlagen
stellt hohe Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen.
Wir ermitteln die Gefährdungen für Sie nach transparenten, standardisierten und behördlich anerkannten Methoden und dokumentieren die Beurteilung sowie die abgeleiteten Maßnahmen.
Sprechen Sie uns an !
Übrigens:
Seit dem 1.12.2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft! Hier ersetzt u.a. das neue Schutzmaßnahmenkonzept das alte Schutzstufenkonzept. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen müssen darufhin überprüft und ggf. angepaßt werden.
Seit 2008 ist auch das GHS "Global harmonized system of classification and labelling of chemicals" mit erheblichen Auswirkungen auf das Chemikalienrecht in Kraft. Die Einstufungs- und Kennzeichnungsmethodik wird komplett geändert, R- und S-Sätze zur Klassifizierung werden durch H- und P-Sätze abgelöst und neue Gefahrensymbole sind künftig zu verwenden. Zwar gelten zum Teil lange Übergangsfristen, jedoch können schon heute Gebinde mit den "neuen" Kennzeichen bei Ihnen angeliefert werden. Handeln Sie jetzt!