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Dipl.-Ing.
Antje Lipinsky-Engel
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Gefährdungsbeurteilung

gefaehrdungsbeurteilung
Sie sind aufgrund Ihrer Unternehmerpflichten den betrieblichen Gefährdungen auf der Spur und benötigen bei der Beurteilung Hilfe?

Jeder Arbeitgeber muss zum Schutz seiner Mitarbeiter Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitsplätzen, gefährlichen Stoffen, Maschinen und Anlagen etc. ermitteln, beurteilen und geignete Maßnahmen gegen festgestellte Gefahren festlegen. Die Vielzahl der Rechtsgrundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Chemikaliengesetz,
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz,
  • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Gefahrstoffverordnung,
  • Biostoffverordnung,
  • Maschinenverordnung,
  • Explosionsschutzverordnung oder
  • Druckgeräteverordnung
stellt hohe Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen.

Wir ermitteln die Gefährdungen für Sie nach transparenten, standardisierten und behördlich anerkannten Methoden und dokumentieren die Beurteilung sowie die abgeleiteten Maßnahmen.

Sprechen Sie uns an !

Übrigens:
Seit 2008 ist das GHS "Global harmonized system of classification and labelling of chemicals" mit erheblichen Auswirkungen auf das Chemikalienrecht in Kraft. Die Einstufungs- und Kennzeichnungsmethodik wird komplett geändert, R-Sätze zur Klassifizierung werden nicht mehr genutzt und neue Gefahrensymbole sind künftig zu verwenden. Zwar gelten zum Teil lange Übergangsfristen, jedoch können schon heute Gebinde mit den "neuen" Kennzeichen bei Ihnen angeliefert werden. Dies bedingt Anpassungen in den Gefährungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen! Handeln Sie jetzt!

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