Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Neubau oder eine Änderung Ihrer Anlage bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG?
Ggf. reicht eine "allgemeine
oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls" nach dem UVPG (auch
Umweltverträglichkeitsvorprüfung genannt) aus?
Diese Art der Prüfung wird bei "kleineren" Anlagen mit geringeren
Umweltauswirkungen sowie bei vielen Änderungen vorhandener Anlagen
durchgeführt und entscheidet im Ergebnis, ob eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Wir prüfen in beiden Fällen die Voraussetzungen einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung und erstellen die
notwendigen Unterlagen.
Dabei werden Umweltauswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter:
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Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
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Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie
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Kulturgüter und sonstige Sachgüter
ermittelt und bewertet.
Wir begleiten Sie im sog. "Scoping-Termin" mit den Behörden, der Umfang und Tiefe der notwendigen Untersuchungen festlegt.
Wir erstellen darauf aufbauend die Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit
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Vorhabensbeschreibung
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Zustandsanalyse mit Konfliktabschätzung
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Wirkungsanalyse mit gutachterlicher Beurteilung sowie Darstellung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
In diesem Zusammenhang erarbeiten wir einen Großteil der notwendigen Fachgutachten (z.B. Immissionsprognosen
Luftschadstoffe,
Geruch,
Lärm) und Untersuchungen (z.B. Landschaftsbildanalyse) selbst und nutzen die dabei auftretenden Synergien. Für ggf. notwendige spezielle faunistische und floristische Kartierungen bedienen wir uns wenn möglich lokaler Gutachter mit Ortskenntnis.
Sprechen Sie uns an!
Als neuen Schwerpunkt haben wir seit 2006 den Bereich Erneuerbare
Energien (Umweltverträglichkeitsprüfungen für Biomassekraftwerke,
Biogasanlagen, Bioethanol- und Biodieselanlagen) etabliert.