Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.