Aktuell

Abschlussbericht des Planspiels zur TA Abstand veröffentlicht

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht "Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift
zum angemessenen Sicherheitsabstand" (TA Abstand)  - UBA Texte 48/2021 - im März 2021 veröffentlicht.

Der umfangreiche Bericht bildet die Schritte des teilweise kontrovers durchgeführten Planspiels ab und gibt eine Reihe von Empfehlungen, z.B.

  • ausschließlich verfahrenslenkende Wirkung der Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa),
  • 2 Schrittmethode:
    1. Festlegung eines Prüfungsbereiches (Überwachung der Ansiedlung von schutzwürdigen Objekten)
    2. Festlegung des aSa bezogen auf das Schutzobjekt unter Würdigung der störfallspezifischen Faktoren,
  • keine materielle Auswirkung auf die Genehmigung von Anlagen und Vorhaben,
  • klare Definition der rechtlichen Wirkung eines aSa auf das immissionsschutz-, bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren notwendig,
  • Abstandsberechnung vorrangig durch pauschale Zuordnung nach Anlagentyp, nur ergänzend formelhafte Berechnung (Auffangtatbestand),
  • bei Berechnung im Einzelfall Hinweise und Leitplanken (wie in KAS 18) angeben,
  • Liste von konfliktmindernden Maßnahmen auf Betreiberseite und am Schutzobjekt und deren rechtliche Umsetzbarkeit (z.B. bei welchen Stoffen bzw. Anlagenkonstellationen welche Maßnahme wirksam) hilfreich,
  • Aufhebung der Verknüpfung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Verfahren zur Ermittlung des aSa
    (Anpassung BImSchG),
  • "Bestandschutz" bei bestehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen / Überleitungsregelung kompatibel mit der Seveso-RL notwendig.

Der umfangreiche und lesenswerte Bericht enthält auch weitere Empfehlungen für die Abstandsbestimmung im Detail. Es bleibt abzuwarten, in welche Form die Anregungen im nächsten Entwurf der TA Abstand Niederschlag finden werden.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte addieren Sie 1 und 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das Bundeskabinett hat am 10.03. die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG-BehandV) beschlossen.

Die Europäische Kommission plant die Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Dazu läuft derzeit das Konsultationsverfahren.

Das Umweltministerium hat am 10.02.2021 den 3. Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetze mit dem Schwerpunkt Insektenschutz veröffentlicht.

Das Europäische Gericht (EuG) hat die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) für nichtig erklärt (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17).

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die (nächste) Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt.