Aktuell

Änderungen beim Verpackungsgesetz

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Damit gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist. Es gibt keine Ausnahmen mehr.

Die Registrierungspflicht gilt nun auch für Mehrweg-, Transport- und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Bislang mussten sich Unternehmen nur registrieren, wenn sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht mit Waren befüllen oder einführen, das waren unter anderem Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen. Wer diese Verpackungen in Verkehr bringt, muss wie bisher auch seine Systembeteiligungspflichten erfüllen und Datenmeldungen zu seinen Verpackungsmengen abgeben.

Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlich.

Das ZVSR hat weiterhin einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Die Änderungen zur bisherigen Fassung betreffen hauptsächlich Faserverbundverpackungen (sonstige faserbasierte Verbundverpackungen - ohne metallische Hauptkomponente - wie kaschierte Faltschachteln, Kombidosen und beschichtete Papiere sowie PPK-Verpackungen mit flüssigen oder pastösen Füllgütern). Diese müssen zukünftig ihre Recyclingfähigkeit per Einzelfallprüfung nachweisen.

Es besteht die Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf bis zum Freitag, den 22. Juli 2022 bei der ZVSR schriftlich Stellung zu nehmen. Die endgültige Fassung des Mindeststandards - Ausgabe 2022 finden Sie ab 1. September 2022 auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

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Liste der aktuellen Themen

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.

Die DIN ISO 50003 "Energiemanagementsysteme - Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren" ist veröffentlicht.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer 143. Sitzung am 29. und 30. März 2022 den vom LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr erarbeiteten "Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)" verabschiedet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 26.04.2022 den Referentenentwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) vorgelegt.