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Änderungen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) in Kraft getreten

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 28. November 2025 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte die Novelle am 6. August auf den Weg gebracht, der Bundesrat am 25. November zugestimmt. Es soll künftig die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab ermöglichen. Bisher war dies nur zu Forschungszwecken zulässig. Das kann für die Abkehr von fossilen Brennstoffen in sehr energieintensiven Industrien eine wichtige technologische Möglichkeit sein.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ermöglichung der Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab auf dem Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer werden von der CO2 Speicherung ausgeschlossen.
  • Die Möglichkeit für die Länder zur Ermöglichung der Onshore-Speicherung auf dem Gebiet des deutschen Festlands („Opt-in“).
  • Das Feststellen des in der Regel geltenden überragenden öffentlichen Interesses für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern.
  • Der Ausschluss vom Zugang zum CO2-Leitungsnetz für Emissionen aus der Energieerzeugung durch die Verbrennung von Kohle;
  • Regelungen zu Verfahrens- und Genehmigungsbeschleunigungen für den Aufbau einer Kohlendioxidinfrastruktur.
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