Aktuell
Aktualisiertes Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz
Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen. Die aktuelle Fassung trägt das Datum 12.02.2025.
Wesentliche Neuerungen sind:
- Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
- Einfügen eines intuitiver verständlichen Entscheidungsbaumes
- Klarstellung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS
- Das EnMS oder UMS nach § 8 EnEfG muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken (nur für einzelne Unternehmen, nicht innerhalb einer Unternehmensgruppe zulässig). Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder dessen Anlage aufgeführt sein.
- Regelung zum kurzfristigen Überschreiten der 7,5 GWh Schwelle (dann keine EnMS/UMS Pflicht)
- Ausnahmenregelung zur Berechnung nach DIN EN 17463, -VALERI- für
- Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
- Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden (die ersehnte Klarstellung !),
- Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
- Informationen zu Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen incl. Beispiel
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