Aktuell

Aktualisiertes Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen. Die aktuelle Fassung trägt das Datum 12.02.2025.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
  • Einfügen eines intuitiver verständlichen Entscheidungsbaumes
  • Klarstellung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS
    • Das EnMS oder UMS nach § 8 EnEfG muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken (nur für einzelne Unternehmen, nicht innerhalb einer Unternehmensgruppe zulässig). Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder dessen Anlage aufgeführt sein.
  • Regelung zum kurzfristigen Überschreiten der 7,5 GWh Schwelle (dann keine EnMS/UMS Pflicht)
  • Ausnahmenregelung zur Berechnung nach DIN EN 17463, -VALERI- für
    • Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
    • Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden (die ersehnte Klarstellung !),
    • Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
  • Informationen zu Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen incl. Beispiel

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Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.