Aktuell

Aktualisiertes Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen. Die aktuelle Fassung trägt das Datum 12.02.2025.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
  • Einfügen eines intuitiver verständlichen Entscheidungsbaumes
  • Klarstellung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS
    • Das EnMS oder UMS nach § 8 EnEfG muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken (nur für einzelne Unternehmen, nicht innerhalb einer Unternehmensgruppe zulässig). Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder dessen Anlage aufgeführt sein.
  • Regelung zum kurzfristigen Überschreiten der 7,5 GWh Schwelle (dann keine EnMS/UMS Pflicht)
  • Ausnahmenregelung zur Berechnung nach DIN EN 17463, -VALERI- für
    • Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
    • Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden (die ersehnte Klarstellung !),
    • Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
  • Informationen zu Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen incl. Beispiel

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 2 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.