Aktuell

Aktualisiertes Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen. Die aktuelle Fassung trägt das Datum 12.02.2025.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
  • Einfügen eines intuitiver verständlichen Entscheidungsbaumes
  • Klarstellung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS
    • Das EnMS oder UMS nach § 8 EnEfG muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken (nur für einzelne Unternehmen, nicht innerhalb einer Unternehmensgruppe zulässig). Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder dessen Anlage aufgeführt sein.
  • Regelung zum kurzfristigen Überschreiten der 7,5 GWh Schwelle (dann keine EnMS/UMS Pflicht)
  • Ausnahmenregelung zur Berechnung nach DIN EN 17463, -VALERI- für
    • Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
    • Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden (die ersehnte Klarstellung !),
    • Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
  • Informationen zu Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen incl. Beispiel

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Liste der aktuellen Themen

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Diese wurde nun am 08.07.2024 veröffentlich und tritt damit in Kraft.