Aktuell

Aktualisiertes Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen. Die aktuelle Fassung trägt das Datum 12.02.2025.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
  • Einfügen eines intuitiver verständlichen Entscheidungsbaumes
  • Klarstellung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS
    • Das EnMS oder UMS nach § 8 EnEfG muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken (nur für einzelne Unternehmen, nicht innerhalb einer Unternehmensgruppe zulässig). Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder dessen Anlage aufgeführt sein.
  • Regelung zum kurzfristigen Überschreiten der 7,5 GWh Schwelle (dann keine EnMS/UMS Pflicht)
  • Ausnahmenregelung zur Berechnung nach DIN EN 17463, -VALERI- für
    • Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
    • Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden (die ersehnte Klarstellung !),
    • Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
  • Informationen zu Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen incl. Beispiel

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Liste der aktuellen Themen

Das Umweltministerium hat Ende November den Entwurf zur "Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes - (Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV)" vorgelegt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

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