Aktuell

Aktueller Stand der rechtlichen Änderungen auf Grund der drohenden Gasmangellage

UPDATE:
Die LAI Vollzugshinweise wurden mit Stand vom 27.03.2023 aktualisiert: Wesentliche Änderung ist, dass die Regeln in der Frühwarnstufe nicht (mehr) gelten.

 

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt. Hiermit sollen Verfahren in dieser Zeit wesentlich beschleunigt werden.

Für den immissionsschutzrechtlichen Teil hat der LAI am 25.11. die inzwischen Zweite Aktualisierung der LAI Vollzugshinweise Immissionsschutz in der Gasmangellage - (Stand 31.10.2022) veröffentlicht. Hier sind

  • Hinweise zum Vollzug der §§ 31a bis 31d BImSchG  (IE-Anlagen 13. und 44. BImSchV)
  • Antrag, Verfahren, Fristen, Anwendung (§§ 31e - 31f)
  • Ausnahmen von Emissionsanforderungen der 13., 17., 30., 31 und 44. BImSchV und der TA Luft
  • vorzeitiger Beginn nach §8a BImSchG (vor Vollständigkeit möglich)
  • verkürzte Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Prüfung von Schutzpflichten / vereinfachte Immissionsbetrachtung
  • Befristungen (!)
  • Rechtsschutz
  • Anhaltswerte für angemessene Sicherheitsabstände
  • Ausnahme von Immissionswerten der TA Lärm
  • Immissionsschutzrechtliche Regelungen zur kurzfristigen Ausweitung der EE-Stromproduktion

kommentiert. Den Text finden Sie hier: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-vollzugshinweise-gasmangel-zweite-aktualisierung_1669381815.pdf

 

Auch zum Betrieb nach §18 BetrSichV genehmigungsbedürftiger Anlagen (Inbetriebnahme nach Prüfung ZÜS, Genehmigungsunterlagen können nachgereicht werden) und zu vereinfachten Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BG-V) existieren Regelungen, die ein schnelles Reagieren ermöglichen.

Wichtig ist jedoch anzumerken, dass all diese Regelungen nur für befristete Maßnahmen gelten! Dauerhafte Umrüstungen sind über diesen Weg nicht (bzw. nur sehr bedingt) umsetzbar.

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Liste der aktuellen Themen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer 143. Sitzung am 29. und 30. März 2022 den vom LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr erarbeiteten "Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)" verabschiedet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 26.04.2022 den Referentenentwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat am 05.04.2022 einen Entwurf zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht.

Am 20. Januar 2022 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) veröffentlicht.

Der Bundesrat hat am 11.02.2022 der Novelle der Bioabfallverordnung mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Der LAI hat im Februar 2022 nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz die Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht.

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.