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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) neu beschlossen

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst. Um in Kraft zu treten, muss sie noch verkündet werden. Das soll Anfang Mai geschehen.

In der Verwaltungsvorschrift werden Rechtsfragen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelegt und für Behörden verbindlich festgelegt. Dies betrifft u.a.

  • den Umfang der durchzuführenden UVP bei komplexen Vorhaben, die aus mehreren UVP-pflichtigen und nicht UVP-pflichtigen Teilanlagen bestehen können (insbes. die Einbeziehung von Nebeneinrichtungen und selbständig genehmigungsbedürftigen Anlagenteilen im Bundes-Immissionsschutzgesetz),
  • UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben (Änderungen an nicht UVP-pflichtigen Nebenanlagen führen zu keiner UVP bzw UVP-VP),
  • Entscheidungskriterien für Neu- oder Änderungsvorhaben bei Erweiterungen eines Leitungsnetzes,
  • Voraussetzungen für die Verklammerung mehrerer Windkraftanlagen zu einer Windfarm,
  • Feststellung der UVP-Pflicht durch Vorprüfung (Kriterien, Verhältnis zum Naturschutzrecht, Umgang mit Änderungen wärend des Verfahrens, keine eigenen Gutachten als Beurteilungsgrundlage, ... ),
  • Umgang mit Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen,
  • UVP-Pflicht bei Störfallrisiko nach §8 UVPG (trifft im wesentlichen nur große Verkehrsvorhaben wie Bundeswasserstraßen, Bundesautobahnen oder Bauvorhaben wie z. B. Hotelkomplexe, Freizeitparks, Einkaufszentren und sonstige größere Städtebauprojekte),
  • UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben (Begriff der Änderung, Sonderregelung für die Erweiterung bauplanungsrechtlicher Vorhaben, Hineinwachsen in die unbedingte UVP-Pflicht, Änderung bei zusammengesetzten Vorhaben, ...)
  • UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben (Vorhaben derselben Art, derselbe oder mehrere Vorhabenträger, sich überschneidender Einwirkungsbereich, enger Zusammenhang und gemeinsame betriebliche oder bauliche Einrichtungen, nachträgliche Kumulation, abgeschlossene oder noch im Zulassungsverfahren befindliche zu kumulierende Projekte,  ...)
  • Scoping (Erforderlichkeit, Umfang der Unterlagen, zu beteiligende Behörden, Untersuchungsrahmen, ...)
  • UVP-Bericht (Vorhabensbeschreibung, Alternativenprüfung, Umweltauswirkungen, fachrechtliche Bewertungskriterien, ...)
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP-Portal
  • zusammenfassende Darstellung und Bewertung (Umfang. Kriterien, ...)
  • Verfahrensfragen (UVP bei unterschiedlichen Verfahrensarten, Bekanntmachung, grenzüberschreitende Beteiligung, verbundene Beteiligung, ...)

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Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.