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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) neu beschlossen

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst. Um in Kraft zu treten, muss sie noch verkündet werden. Das soll Anfang Mai geschehen.

In der Verwaltungsvorschrift werden Rechtsfragen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelegt und für Behörden verbindlich festgelegt. Dies betrifft u.a.

  • den Umfang der durchzuführenden UVP bei komplexen Vorhaben, die aus mehreren UVP-pflichtigen und nicht UVP-pflichtigen Teilanlagen bestehen können (insbes. die Einbeziehung von Nebeneinrichtungen und selbständig genehmigungsbedürftigen Anlagenteilen im Bundes-Immissionsschutzgesetz),
  • UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben (Änderungen an nicht UVP-pflichtigen Nebenanlagen führen zu keiner UVP bzw UVP-VP),
  • Entscheidungskriterien für Neu- oder Änderungsvorhaben bei Erweiterungen eines Leitungsnetzes,
  • Voraussetzungen für die Verklammerung mehrerer Windkraftanlagen zu einer Windfarm,
  • Feststellung der UVP-Pflicht durch Vorprüfung (Kriterien, Verhältnis zum Naturschutzrecht, Umgang mit Änderungen wärend des Verfahrens, keine eigenen Gutachten als Beurteilungsgrundlage, ... ),
  • Umgang mit Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen,
  • UVP-Pflicht bei Störfallrisiko nach §8 UVPG (trifft im wesentlichen nur große Verkehrsvorhaben wie Bundeswasserstraßen, Bundesautobahnen oder Bauvorhaben wie z. B. Hotelkomplexe, Freizeitparks, Einkaufszentren und sonstige größere Städtebauprojekte),
  • UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben (Begriff der Änderung, Sonderregelung für die Erweiterung bauplanungsrechtlicher Vorhaben, Hineinwachsen in die unbedingte UVP-Pflicht, Änderung bei zusammengesetzten Vorhaben, ...)
  • UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben (Vorhaben derselben Art, derselbe oder mehrere Vorhabenträger, sich überschneidender Einwirkungsbereich, enger Zusammenhang und gemeinsame betriebliche oder bauliche Einrichtungen, nachträgliche Kumulation, abgeschlossene oder noch im Zulassungsverfahren befindliche zu kumulierende Projekte,  ...)
  • Scoping (Erforderlichkeit, Umfang der Unterlagen, zu beteiligende Behörden, Untersuchungsrahmen, ...)
  • UVP-Bericht (Vorhabensbeschreibung, Alternativenprüfung, Umweltauswirkungen, fachrechtliche Bewertungskriterien, ...)
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP-Portal
  • zusammenfassende Darstellung und Bewertung (Umfang. Kriterien, ...)
  • Verfahrensfragen (UVP bei unterschiedlichen Verfahrensarten, Bekanntmachung, grenzüberschreitende Beteiligung, verbundene Beteiligung, ...)

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