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Aufnahme der Siedlungsabfallverbrennung in das Emissionshandelssystem der EU ab 2028 vorgeschlagen

Um Klimaneutralität zu erreichen, sollen Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen (Müllverbrennungsanlagen) langfristig in das europäisches Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die Reform des Emissionshandelssystems schlägt dies ab 2028 vor. Damit eventuelle unerwünschte Auswirkungen auf die Deponierung und den Export von Abfällen in Drittstaaten vermieden werden können, soll zuvor eine Folgenabschätzung stattfinden, deren Ergebnisse 2025 vorgelegt werden sollen. Bei Bedarf sollen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen erarbeitet werden, die diese Effekte verhindern.

In der Begründung des Änderungsvorschlags wird auf die wiederholte Forderung des Europäischen Parlaments hingewiesen, dass alle Wirtschaftssektoren zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele einen Beitrag leisten müssten. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen langfristig in das Emissionshandelssystem einbezogen werden. Dem Entwurf zufolge ist jedoch wegen des Risikos, dass Abfälle statt in die Verbrennung zu gehen, deponiert oder in Länder außerhalb der EU exportiert werden, eine Übergangsfrist erforderlich.

Dieser Vorschlag wird derzeit kontrovers diskutiert. Während Umweltverbände die Frist als zu großzügig kritisieren, verweisen die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen auf die dadurch verursachte Preiserhöhung, die sich bis zum Gebührenzahler auswirken würde. Dem stände keine adäquate Lenkungswirkung zur Reduktion der CO2-Emissionen im Restabfall gegenüber, es könnte im Gegenteil zu klimaschädlichen Verlagerung der Stoffströme z.B. in Richtung Deponie kommen.

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