Aktuell

Aufnahme der Siedlungsabfallverbrennung in das Emissionshandelssystem der EU ab 2028 vorgeschlagen

Um Klimaneutralität zu erreichen, sollen Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen (Müllverbrennungsanlagen) langfristig in das europäisches Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die Reform des Emissionshandelssystems schlägt dies ab 2028 vor. Damit eventuelle unerwünschte Auswirkungen auf die Deponierung und den Export von Abfällen in Drittstaaten vermieden werden können, soll zuvor eine Folgenabschätzung stattfinden, deren Ergebnisse 2025 vorgelegt werden sollen. Bei Bedarf sollen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen erarbeitet werden, die diese Effekte verhindern.

In der Begründung des Änderungsvorschlags wird auf die wiederholte Forderung des Europäischen Parlaments hingewiesen, dass alle Wirtschaftssektoren zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele einen Beitrag leisten müssten. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen langfristig in das Emissionshandelssystem einbezogen werden. Dem Entwurf zufolge ist jedoch wegen des Risikos, dass Abfälle statt in die Verbrennung zu gehen, deponiert oder in Länder außerhalb der EU exportiert werden, eine Übergangsfrist erforderlich.

Dieser Vorschlag wird derzeit kontrovers diskutiert. Während Umweltverbände die Frist als zu großzügig kritisieren, verweisen die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen auf die dadurch verursachte Preiserhöhung, die sich bis zum Gebührenzahler auswirken würde. Dem stände keine adäquate Lenkungswirkung zur Reduktion der CO2-Emissionen im Restabfall gegenüber, es könnte im Gegenteil zu klimaschädlichen Verlagerung der Stoffströme z.B. in Richtung Deponie kommen.

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 1 und 9?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.