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BMU beschließt 3. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Umweltministerium hat am 10.02.2021 den 3. Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetze mit dem Schwerpunkt Insektenschutz veröffentlicht.

Die Änderungen des BNatSchG betreffen neue Regelungen und an den Verordnungsgeber adressierte Ermächtigungsgrundlagen zur Verminderung von Lichtverschmutzung, zur Beschränkung des Betriebs so genannter „Skybeamer“ sowie der Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume im allgemeinen Artenschutzrecht.

Des Weiteren werden Ergänzungen der Vorschriften zu Naturschutzgebieten und Nationalparken (§§ 23, 24 BNatSchG) Lichtimmissionen betreffend vorgenommen und eine Regelung zu Bioziden mit schutzgebietsbezogenen  Anwendungsverboten zu zwei Produktarten (Holzschutzmittel und Biozidprodukte zur Bekämpfung von Arthropoden) aufgenommen. Außerdem wird der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ ausgeweitet. Schließlich zielt der Entwurf auf eine Stärkung von „Natur auf Zeit“ und der Landschaftsplanung ab.

Quelle: BMU

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.