Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.
Nachdem die Europäische Kommission bereits am 25. Januar 2024 und 25. Juli 2024 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, sollen mit diesem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 - endlich - die Vorgaben der geänderten europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden.
Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), in dem die Gesamtemissionsmengen bis 2030 infolge der Reform stärker als bislang vorgesehen gesenkt werden, sehen die Änderungen der EU-Emissionshandelsrichtlinie die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Des Weiteren wird die Verordnung (EU) 2023/956 (EU-CBAM-Verordnung) umgesetzt, mit der ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) geschaffen wird, um den Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Das CBAM soll die bestehenden Mechanismen der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten schrittweise ablösen und den Verlagerungsrisiken begegnen, indem eine adäquate CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen sichergestellt wird.
Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Entwurf des BMWK. Dieser Entwurf sei noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. Die Konsultation dauert bis zum 14. August 2024.
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