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Bundeskabinett beschließt neue TA Luft

Wir hatten schon beinahe nicht mehr daran geglaubt. Das Bundeskabinett hat in der heutigen Sitzung der Novelle der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt. Ein seit 2015 laufendes Verfahren findet damit nun seinen Abschluss.

Die Novelle tritt am ersten Tag des dritten auf die Veröffentlichung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Dies wird für den Herbst erwartet.

Über die wesentlichen Änderungen werden wir Sie hier informieren.

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Das Europäische Gericht (EuG) hat die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) für nichtig erklärt (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17).

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die (nächste) Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt.

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP und organische Grundchemkalien LVOC die Änderung der 13. und 17. BImSchV beschlossen.

Am 26.11.2020 hat der Bundestag die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien das u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.