Aktuell

Bundeskabinett beschließt neue TA Luft

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 16.12.2020 den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Wesentliche Gründe der Neufassung sind:

  • Aufnahme der bisherigen 11 BVT-Schlussfolgerungen (d.h. europäischen Vorgaben für beste verfügbare Techniken in einzelnen Branchen)
  • neuer Immissionswert für Feinststaub (PM2,5)
  • neue Anlagenarten (Anlagen zur Herstellung von Holzpellets und bestimmte Biogasanlagen)
  • Vorgaben durch die CLP-Verordnung (neue Systematik der Einstufung von gefährlichen Stoffen)
  • neue Liste besonders krebserregender Stoffe (z. B. Quarzfeinstaub und Formaldehyd)
  • Einbezug der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in die TA Luft
  • Einbezug naturschutzrechtlicher Genehmigungsanforderungen (auf Grundlage des § 54 Abs. 11 BNatSchG), insbesondere hinsichtlich der Stickstoff- und Säureeinträge in FFH-Gebieten (Stichwort: „Critical Loads“)
  • Prüfung von Energieeffizienzkriterien
  • Berücksichtigung der Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCP-Richtlinie)
  • Änderung der Kriterien für die Irrelevanzbetrachtungen bei Immissionsprognosen (Stichwort: Gesamtzusatzbelastung)
  • Organisatorische Anforderungen an Betriebe

Nach erster überschlägiger Durchsicht fällt auf, dass gegenüber dem letzten bekannten Entwurf aus 2019

  • der Anhang zur Betrachtung der Bioaerosole entfallen ist (dafür findet sich im Text ein allgemeiner Verweis auf die VDI 4250 Blatt 3 (Ausgabe August 2016)),
  • die Inhalte der Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL nach wie vor enthalten sind, die Grafik mit den Bagatell-Geruchsmasseströmen (ab wann ist eine Geruchs-Immissionsprognose notwendig) aber geändert wurde,
  • die Änderung in den Nummern 4.2.2/4.3.1.2/4.3.2.2/4.4.3/4.5.2 „Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte" wieder wie im letzten (inoffiziellen) Entwurf auf die Zusatzbelastung und nicht auf die Gesamtzusatzbelastung, wie in allen davorliegenden Entwürfen, zurückgeführt wurde,
  • die anderen Verschärfungen hinsichtlich der Gesamtzusatzbelastung wohl beibehalten wurden,
  • erstmalig die Begründung (ab S. 440) enthalten ist, die einen Überblick über „das vom Gesetzgeber gewollte“ gibt. Hier findet sich u.a. der wichtige Satz „Für die Frage der Genehmigungsfähigkeit wird hingegen nur die Zusatzbelastung betrachtet.“
     

Hinsichtlich der Regelungen für spezielle Anlagenarten (Nr. 5.4) sind eine Vielzahl von Änderungen im Detail enthalten. So müssen zum Beispiel große Tierhaltungsanlagen künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Die Emissionsbegrenzungen vieler weiterer Anlagen werden verschärft.

Die Auswirkungen werden für sehr viele Branchen erheblich sein!

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss nun der Bundesrat der TA Luft zustimmen. Hier besteht noch eine (letzte) Einflussmöglichkeit zur Änderung besonders strittiger Passagen.

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 6 und 2?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.