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Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg

Das Bundeskabinett brachte am 20.01.2021 die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg. Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann damit weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert.

Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben.

Das Planungssicherstellungsgesetz, das im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde, wird nun zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Das schafft Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände. Auf diese Weise können zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Damit wird die Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Anhand der Ergebnisse entscheidet die Bundesregierung, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – auch dauerhaft gelten sollen.

Quelle: BMU

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Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.

Die DIN ISO 50003 "Energiemanagementsysteme - Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren" ist veröffentlicht.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer 143. Sitzung am 29. und 30. März 2022 den vom LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr erarbeiteten "Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)" verabschiedet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 26.04.2022 den Referentenentwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat am 05.04.2022 einen Entwurf zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht.

Am 20. Januar 2022 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) veröffentlicht.