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Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg

Das Bundeskabinett brachte am 20.01.2021 die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg. Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann damit weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert.

Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben.

Das Planungssicherstellungsgesetz, das im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde, wird nun zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Das schafft Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände. Auf diese Weise können zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Damit wird die Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Anhand der Ergebnisse entscheidet die Bundesregierung, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – auch dauerhaft gelten sollen.

Quelle: BMU

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Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

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