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Bundestag beschließt 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie unter Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards gewährleistet werden. Dazu werden bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung gesetzt. So wurde eine Liste von Brutvogelarten erstellt, die potentiell mit Windanlagen zusammenstoßen könnten. Das Gesetz enthält artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich.

Die Errichtung von Windenergieanlagen liegt nunmehr "im überragenden öffentlichen Interesse", was die Erteilung von Ausnahmen erleichtert. Artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung und die Alternativenprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.

Das Bundesamt für Naturschutz soll nationale Artenhilfsprogramme aufstellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden. Zur Finanzierung dieser Programme müssen auch die Anlagenbetreiber beitragen.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz erlaubt nun auch, dass Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

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Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

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