Aktuell

Bundestag beschließt 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie unter Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards gewährleistet werden. Dazu werden bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung gesetzt. So wurde eine Liste von Brutvogelarten erstellt, die potentiell mit Windanlagen zusammenstoßen könnten. Das Gesetz enthält artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich.

Die Errichtung von Windenergieanlagen liegt nunmehr "im überragenden öffentlichen Interesse", was die Erteilung von Ausnahmen erleichtert. Artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung und die Alternativenprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.

Das Bundesamt für Naturschutz soll nationale Artenhilfsprogramme aufstellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden. Zur Finanzierung dieser Programme müssen auch die Anlagenbetreiber beitragen.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz erlaubt nun auch, dass Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Was ist die Summe aus 3 und 5?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das Umweltministerium hat am 10.02.2021 den 3. Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetze mit dem Schwerpunkt Insektenschutz veröffentlicht.

Das Europäische Gericht (EuG) hat die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) für nichtig erklärt (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17).

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die (nächste) Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt.

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP und organische Grundchemkalien LVOC die Änderung der 13. und 17. BImSchV beschlossen.