Aktuell

Bundestag beschließt Änderung des Verpackungsgesetzes

Der Bundestag hat am 26.11.2020 in Umsetzung der Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.

Damit soll die Pflicht geschaffen werden, Lebensmittel zum Sofortverzehr, die in Einwegkunststoffverpackungen, und Getränke, die in sogenannten To go-Bechern angeboten werden, auch in einer Mehrwegverpackung als Alternative anzubieten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung entscheiden können. Damit soll der Verbrauch von Einwegverpackungen reduziert werden.

Außerdem soll ab dem Jahr 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen erstmals der Einsatz einer bestimmten Menge recycelten Kunststoffs vorgeschrieben werden. Ab 2025 soll die Einsatzquote zunächst 25 Prozent betragen, ab 2030 dann sogar 30 Prozent.

Schließlich sieht der Entwurf vor, die Einwegpfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus PET und auf sämtliche Aluminiumdosen zu erweitert. Die bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für bestimmte Getränkesorten (Milch, Milchmischgetränke, Alkoholika, Wein und Sekt sowie Fruchtsäfte) sollen damit für diese beiden Verpackungsarten wegfallen. Pfandfrei bleiben diese Getränke nur noch dann, wenn sie in Einwegglasflaschen, Getränkekartons oder Folienbeuteln verkauft werden.

Die Datenerhebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle soll mit einer Kombination aus neuen Vorschriften im Verpackungsgesetz und im Umweltstatistikgesetz erweitert werden, um einen besseren Überblick über die in Deutschland verwendeten Verpackungen und die daraus entstehenden Abfälle zu erhalten.

Etwaige Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 03.12.2020 an WRII5@bmu.bund.de gesendet werden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die Abgeordneten haben als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2022 gewählt.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte addieren Sie 6 und 8.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 aktualisiert.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.