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Die Bundesregierung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts... beschlossen

Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ beschlossen.

Die wichtigsten Beschlüsse der EEG-Novelle 2027

1. Schrittweiser Ausstieg aus der klassischen Einspeisevergütung

Neue Wind-, PV- und Biomasseanlagen sollen ihren Strom künftig grundsätzlich selbst vermarkten. Die bisherige feste Einspeisevergütung wird schrittweise durch Direktvermarktung ersetzt, damit Erzeuger stärker auf Markt- und Preissignale reagieren.

2. Keine dauerhafte EEG-Förderung mehr für neue PV-Anlagen unter 25 kW

Für neue Solaranlagen unter 25 kW wird die dauerhafte Förderung beendet. Stattdessen sieht die Bundesregierung für den Übergang einen befristeten Direktvermarktungsbonus bzw. eine Übergangslösung vor. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagten Förderansprüche unverändert.

3. Stärkere Ausrichtung der Solarförderung auf Freiflächenanlagen

Die Förderung wird stärker auf kostengünstigere Freiflächen-PV ausgerichtet. Gleichzeitig wird die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt, um Einspeisespitzen zu verringern und Anreize für Batteriespeicher zu schaffen.

4. Zusätzlicher Windenergie-Ausbau mit Schwerpunkt auf netzdienlichen Standorten

Das EEG enthält zusätzliche Ausschreibungen für 12 GW Windenergie an Land. Der zusätzliche Ausbau soll gezielt dort erfolgen, wo er systemisch und netzseitig sinnvoll ist; gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Windenergie in Süddeutschland verbessert.

5. Langfristige Absicherung von Bioenergie und Einführung von CfDs

Die Ausschreibungsmengen für Biomasse werden bis 2032 fortgeschrieben, zudem wird ein Ausbauziel bis 2035 festgelegt. Gleichzeitig sollen Contracts for Difference (CfDs) künftig die Investitionssicherheit gewährleisten, wobei Übererlöse bei hohen Strompreisen abgeschöpft und zur Senkung der Förderkosten genutzt werden.

Die wichtigsten Inhalte zum Netzanschlusspaket

1. Netzanschlüsse werden nicht mehr allein nach dem „Windhundprinzip“ vergeben

Bisher erhielt häufig derjenige einen Netzanschluss, der zuerst einen Antrag stellte. Künftig können Netzbetreiber Anschlussbegehren nach objektiven Kriterien wie Reifegrad, Umsetzbarkeit oder Systemnutzen priorisieren. Dadurch sollen spekulative Anträge vermieden und knappe Netzkapazitäten effizienter genutzt werden.

2. Einführung „kapazitätslimitierter Netzgebiete“ (Redispatch-Vorbehalt)

Netzbetreiber können künftig Regionen mit besonders hohen Netzengpässen ausweisen. Neue Wind- und PV-Anlagen dürfen dort weiterhin angeschlossen werden, verlieren aber teilweise ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden müssen. Damit soll der Anlagenzubau stärker in netzdienliche Regionen gelenkt werden.

3. Vollständige Digitalisierung der Netzanschlussverfahren

Die Netzbetreiber werden zu digitalen Verfahren verpflichtet. Dazu gehören:

  • digitale Netzanschlussportale,
  • verbindliche Rückmeldefristen,
  • Online-Antragstellung,
  • regelmäßige Statusinformationen für Antragsteller.

Ziel ist eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren.

4. Mehr Transparenz über freie Netzkapazitäten

Netzbetreiber müssen verfügbare Anschlusskapazitäten künftig veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Zusätzlich sollen unverbindliche Netzanschlussauskünfte und digitale Karten bereitgestellt werden. Unternehmen erhalten dadurch frühzeitig Informationen, wo neue Anlagen, Speicher oder Verbraucher überhaupt angeschlossen werden können.

5. Speicher, Co-Location und „Einspeisenetze“ werden erleichtert

Das Gesetz schafft Anreize für Batteriespeicher und flexible Anlagen:

Speicher können einfacher an bestehenden Netzanschlüssen ergänzt werden („Co-Location“). Nicht genutzte Anschlusskapazitäten können nach einer Frist wieder freigegeben werden („Use it or lose it“).  Mit dem neuen Konzept des „Einspeisenetzes“ sollen Wind- und Solarparks künftig vorausschauend und gebündelt angeschlossen werden.

 

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Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens beschlossen.

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