Aktuell

Diskussionsentwurf zur Novelle der Altholzverordnung

Das Bundesumweltministerium hat den eigentlich bereits für Anfang des Jahres angekündigten Diskussionsentwurf zur AltholzV (Stand 24.04.2020) vorgelegt.

Darin wird insbesondere der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung nach der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt.

Zudem werden die Anforderungen bei der Sortierung und Aufbereitung von Altholz sowie bei der Probenahme und Analyse für Altholz zur stofflichen Verwertung an den "Stand der Technik" angepasst.
 
Umfangreiche Vorgaben wie z.B. im Anhang 5 "Vorgaben für die Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen und Anforderungen an die Fachkunde des Probennehmers" sollten von den Verbänden sorgfältig geprüft und ggf. kommentiert werden. Die Verbändebeteiligung läuft bis zum 29. Mai. 2020 !
 
Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen
Bitte addieren Sie 7 und 5.

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Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.