Aktuell
Emissionserklärungen ausgesetzt
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung ist daher nicht mehr erforderlich. Enstprechende Informationsschreiben wurden bzw. werden derzeit durch die zuständigen Überwachungsbehörden versandt.
Als Grund wird eine Verzögerung der Entwicklungsarbeiten für die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach der 11. BImSchV (BUBE-Online) angegeben.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht zwar noch aus, diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.
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