Aktuell

Emissionserklärungen ausgesetzt

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung ist daher nicht mehr erforderlich. Enstprechende Informationsschreiben wurden bzw. werden derzeit durch die zuständigen Überwachungsbehörden versandt.

Als Grund wird eine Verzögerung der Entwicklungsarbeiten für die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach der 11. BImSchV  (BUBE-Online) angegeben.

Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht zwar noch aus, diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 7 plus 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.