Aktuell
Entwürfe zu Verordnung und Verwaltungsvorschrift über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVPPortV und Bundes-UVP-Portal-VwV)
Nachdem das UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de/ und das des Bundes https://www.uvp-portal.de/ bereits in Betrieb sind, soll die rechtliche Grundlage der Ausgestaltung der Portale gelegt werden.
Die Verordnung soll Mindeststandards für die Art und Weise der Zugänglichmachung der Daten sowie für die Dauer der Speicherung der Daten (während der Auslegungsfrist bzw. bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist!) festlegen. Ergänzend soll die Verwaltungsvorschrift technische und organisatorische Maßnahmen für den Betrieb des zentralen Internetportals des Bundes und die Zusammenarbeit zwischen der portalbetreibenden und der jeweiligen für das Zulassungsverfahren zuständigen Behörde regeln.
Wenn Sie Fragen haben, die Entwürfe oder Hilfe benötigen