Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur Eisenmetallverarbeitungsindustrie

In Bezug auf die Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen der Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2110 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die her festgelegten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Emissionsgrenzwerte sowie an die Überwachung der Anlagen.

In der TA Luft werden die Änderungen die Besondere Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft zur Eisenmetallverarbeitungsindustrie (Anlagen der Hauptgruppe 3 nach
Anhang 1 der 4. BImSchV -  BTA Luft HG 3) betreffen. Hier werden die technischen Anforderungen und insbes. die Grenzwerte sowie Übergangsfristen für  

  • Walzanlagen für Stahl (Warm- und Kaltwalzen),
  • Walzanlagen für Leichtmetalle,
  • Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen und kontinuierlich betriebene Schmelztauchveredelungsanlagen,
  • Anlagen zum Drahtziehen, die Teil- oder Nebeneinrichtung einer kontinuierlich betriebenen Schmelztauchveredelungsanlage mit einer Verarbeitungskapazität von 2 Tonnen oder mehr Rohgut aus Eisenmetallen je Stunde sind,
  • diskontinuierlich betriebene Schmelztauchungsanlagen (Stückverzinkung),
  • Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren sowie von Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure und
  • Anlagen zur Herstellung von warmgefertigten nahtlosen oder geschweißten Rohren aus Stahl,

geregelt.

Des Weiteren betreffen die Änderungen die Besondere Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft zur Textilindustrie (Anlagen der Hauptgruppe 8 nach
Anhang 1 der 4. BImSchV -  BTA Luft HG 8 - Verwertung und Beseitigung von Abfällen.  Hier wird der neue Abschnitt 5.4.8.1m

  • Anlagen zur Regenerierung von Säuren, soweit sie in Verbindung mit Anlagen der Nummer 3.6.2 oder 3.9.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben werden

eingefügt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. Juli 2026 an das BMUKN übermittelt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

 

Bitte rechnen Sie 4 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat im Februar 2022 nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz die Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht.

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.