Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur Schlachtanlagen

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte
hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2749 umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In der TA Luft werden die Änderungen die Besondere Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft zur  Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte (Anlagen der Hauptgruppe 7 nach Anhang 1 der 4. BImSchV -  BTA Luft HG 7) betreffen. Hier werden die Emissionsgrenzwerte 8und Meßhäufigkeiten festgeschrieben sowie zusätzliche bauliche und betriebliche Anforderungen geregelt.

Die Verwaltungsvorschrift sieht zudem eine Fristverlängerung für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen zur Emissionsminderung innerhalb der TA Luft für Altanlagen zur Aufzucht und Haltung von Schweinen und Geflügel vor. Diese Regelung dient nicht der Umsetzung der vorhergehend genannten BVT-Schlussfolgerungen, sondern setzt eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode um, die auf Schaffung möglichst langfristiger Planungssicherheit für Betreibende von Tierhaltungsanlagen abzielt. Gleichzeitig wird dadurch Zeit für die nationale Umsetzung von Vorgaben zur Tierhaltung aus der novellierten IE-Richtlinie (2010/75/EU) und neue europarechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen (UCOL, derzeit noch in Erarbeitung) gewonnen. Somit sollen Doppelarbeiten im Vollzug vermieden werden.

Bei der Umsetzung der Anforderungen gilt im Grundsatz die 4-Jahresfrist seit Veröffentlichung der BVT Schlussfolgerungen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

 

Was ist die Summe aus 3 und 1?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen. Dies schafft Erleicherungen nicht nur für die Geothermie im engeren Sinne sondern betrifft auch Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen.  

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.