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Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur Textilindustrie

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2508 umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In der TA Luft werden die Änderungen die Besondere Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft zur Textilindustrie (Anlagen der Hauptgruppe 10 nach
Anhang 1 der 4. BImSchV -  BTA Luft HG 10) betreffen. Hier werden die technischen Anforderungen und insbes. die Grenzwerte für Anlagen zur Behandlung von Textilien (Waschen, Bleichen, Mercerisieren, Färben oder Veredelung) geregelt.

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Liste der aktuellen Themen

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) gestartet.

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.