Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur Eisenmetallverarbeitungsindustrie

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/211 umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In der TA Luft wird die Änderung die Besondere Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft zur Metallerzeugung und -verarbeitung (Anlagen der Hauptgruppe 3 nach
Anhang 1 der 4. BImSchV -  BTA Luft HG 3) betreffen. Hier werden die technischen Anforderungen und insbes. die Grenzwerte für diverse Walzanlagen, Schmelztauchbeschichtungsanlagen, Schmelztauchungsanlagen, Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen u.a. geregelt.

Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Die Entwürfe der Verwaltungsvorschrift und der Verordnung sind daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26. September 2025 an das BMUKN übermittelt werden.

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Liste der aktuellen Themen

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Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.

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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

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