Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur Eisenmetallverarbeitungsindustrie

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/211 umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In der TA Luft wird die Änderung die Besondere Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft zur Metallerzeugung und -verarbeitung (Anlagen der Hauptgruppe 3 nach
Anhang 1 der 4. BImSchV -  BTA Luft HG 3) betreffen. Hier werden die technischen Anforderungen und insbes. die Grenzwerte für diverse Walzanlagen, Schmelztauchbeschichtungsanlagen, Schmelztauchungsanlagen, Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen u.a. geregelt.

Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Die Entwürfe der Verwaltungsvorschrift und der Verordnung sind daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26. September 2025 an das BMUKN übermittelt werden.

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Liste der aktuellen Themen

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.