Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur WGC Chemie

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 WGC umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich, außerdem eine Änderung der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung) und der 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen). Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In die 13. BImSchV wird ein neuer Abschnitt 6 mit den Grenzwerten und Regelungen für die Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche eingefügt. In der 31. BImSchV wird die Anforderung an die fachkundige Person (die Lösemittelbilanzen prüfen soll) präzisiert. Auch wird bei dieser Gelegenheit in Anhang I die Nr. 19.1 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln“ durch die Angabe „19.1 Anlagen zur Extraktion, zur Formulierung und zur
Endfertigung von Arzneimitteln“ ersetzt,

In der TA Luft wird die Nr. „5.4.1.2c Prozessfeuerungen oder Prozessöfen der chemischen Industrie in Verbindung mit Anlagen nach Nummer 4.1.1 und 4.1.4 ausgenommen Spaltöfen zur Herstellung kurzkettiger Olefine sowie 1,2-Dichlorethan-Spaltöfen" eingeführt und die 14. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Besondere Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 4 – BTA Luft HG 4) für Anlagen der Chemischen Industrie entworfen.

Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Die Entwürfe der Verwaltungsvorschrift und der Verordnung sind daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 6. Oktober 2025 an das BMUKN übermittelt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

 

Was ist die Summe aus 6 und 2?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.