Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur WGC Chemie

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 WGC umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich, außerdem eine Änderung der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung) und der 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen). Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In die 13. BImSchV wird ein neuer Abschnitt 6 mit den Grenzwerten und Regelungen für die Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche eingefügt. In der 31. BImSchV wird die Anforderung an die fachkundige Person (die Lösemittelbilanzen prüfen soll) präzisiert. Auch wird bei dieser Gelegenheit in Anhang I die Nr. 19.1 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln“ durch die Angabe „19.1 Anlagen zur Extraktion, zur Formulierung und zur
Endfertigung von Arzneimitteln“ ersetzt,

In der TA Luft wird die Nr. „5.4.1.2c Prozessfeuerungen oder Prozessöfen der chemischen Industrie in Verbindung mit Anlagen nach Nummer 4.1.1 und 4.1.4 ausgenommen Spaltöfen zur Herstellung kurzkettiger Olefine sowie 1,2-Dichlorethan-Spaltöfen" eingeführt und die 14. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Besondere Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 4 – BTA Luft HG 4) für Anlagen der Chemischen Industrie entworfen.

Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Die Entwürfe der Verwaltungsvorschrift und der Verordnung sind daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 6. Oktober 2025 an das BMUKN übermittelt werden.

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Liste der aktuellen Themen

Zum im November 2023 veröffentlichten Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a akuten Handlungsbedarf auslöst (!), hat das BAFA redaktionell überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Im Februar wurde der Final Draft der BAT Dokumente für Schmieden und Gießereien veröffentlicht. Bereits im Dezember 2023 wurden die BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte verkündet.

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden und tritt damit ab dem 16.02.2024 in Kraft.

Der Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 09.02.2024 veröffentlicht.

Das Umweltministerium hat Ende November den Entwurf zur "Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes - (Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV)" vorgelegt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.