Aktuell

Entwürfe zur Umsetzung der best verfügbaren Technik (BVT) zur WGC Chemie

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Um den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 WGC umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich, außerdem eine Änderung der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung) und der 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen). Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf der geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

In die 13. BImSchV wird ein neuer Abschnitt 6 mit den Grenzwerten und Regelungen für die Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche eingefügt. In der 31. BImSchV wird die Anforderung an die fachkundige Person (die Lösemittelbilanzen prüfen soll) präzisiert. Auch wird bei dieser Gelegenheit in Anhang I die Nr. 19.1 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln“ durch die Angabe „19.1 Anlagen zur Extraktion, zur Formulierung und zur Endfertigung von Arzneimitteln“ ersetzt,

In der TA Luft wird die Nr. „5.4.1.2c Prozessfeuerungen oder Prozessöfen der chemischen Industrie in Verbindung mit Anlagen nach Nummer 4.1.1 und 4.1.4 ausgenommen Spaltöfen zur Herstellung kurzkettiger Olefine sowie 1,2-Dichlorethan-Spaltöfen" eingeführt und die 14. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Besondere Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 4 – BTA Luft HG 4) für Anlagen der Chemischen Industrie entworfen.

Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Die Entwürfe der Verwaltungsvorschrift und der Verordnung sind daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 6. Oktober 2025 an das BMUKN übermittelt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

 

Bitte addieren Sie 2 und 6.

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Liste der aktuellen Themen

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.

Die DIN ISO 50003 "Energiemanagementsysteme - Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren" ist veröffentlicht.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer 143. Sitzung am 29. und 30. März 2022 den vom LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr erarbeiteten "Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)" verabschiedet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt.