Aktuell

Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Abfallbehandlung

Diese Verwaltungsvorschrift setzt den neuen Stand der Technik für Anlagen der Abfallbehandlung um. Sie gilt jedoch nur für die unter den Geltungsbereich der IE-Richtlinie fallenden Anlagen und betrifft zahlreiche Anlagentypen, darunter

  • Anlagen zur chemischen und physikalischen Behandlung von Abfällen,
  • Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm,
  • Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten und
  • Schredderanlagen.

Solche Anlagen fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Teilweise bestehen für sie aber bislang keine besonderen Regelungen in der Nummer 5.4 der TA Luft, so dass die allgemeinen, für alle Anlagen anwendbaren Anforderungen der Nummer 5.2 zur Anwendung kommen.

Mit der Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT-C) werden in dieser Verwaltungsvorschrift erstmalig besondere, auf diese Anlagentypen zugeschnittene Anforderungen festgelegt. Für Aspekte, die in dieser Verwaltungsvorschrift nicht geregelt sind, gelten weiterhin die Anforderungen der TA Luft. Neben neuen materiellen Regelungen werden aufgrund der BVT-Schlussfolgerungen veränderte Überwachungsanforderungen festgelegt. (Quelle: BMU)

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Liste der aktuellen Themen

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.