Aktuell

Entwurf zum LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG vorgelegt

Zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung hat die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases
(LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)
  vorgelegt. Hier werden wesentliche Beschleunigungspotenziale für bestimmte LNG Anlagen beschrieben. Dies betrifft u.a. folgende Themen:

  • Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Verkürzung von Auslegungs- und Einwendungsfristen auf je 1 Woche,
  • Erörterungstermin als Videokonferenz oder hybrid möglich,
  • Änderung der Benehmensregelung für den Naturschutz,
  • Änderung der Vergaberegeln für öffentliche Aufträge,
  • Geltungsbereich auch für bereits laufende Verfahren sowie
  • Genehmigung für den Betrieb der Anlagen (nur) bis Ende 2040 möglich.

Inwieweit dieses Gesetz als Blaupause für andere dringliche Vorhaben der Industrie bezüglich der Energietransformation oder des Klimawandels dienen kann, bleibt abzuwarten.

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Liste der aktuellen Themen

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.