Aktuell

Entwurf zum LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG vorgelegt

Zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung hat die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases
(LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)
  vorgelegt. Hier werden wesentliche Beschleunigungspotenziale für bestimmte LNG Anlagen beschrieben. Dies betrifft u.a. folgende Themen:

  • Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Verkürzung von Auslegungs- und Einwendungsfristen auf je 1 Woche,
  • Erörterungstermin als Videokonferenz oder hybrid möglich,
  • Änderung der Benehmensregelung für den Naturschutz,
  • Änderung der Vergaberegeln für öffentliche Aufträge,
  • Geltungsbereich auch für bereits laufende Verfahren sowie
  • Genehmigung für den Betrieb der Anlagen (nur) bis Ende 2040 möglich.

Inwieweit dieses Gesetz als Blaupause für andere dringliche Vorhaben der Industrie bezüglich der Energietransformation oder des Klimawandels dienen kann, bleibt abzuwarten.

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Liste der aktuellen Themen

Der Bundesrat hat am 11.02.2022 der Novelle der Bioabfallverordnung mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Der LAI hat im Februar 2022 nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz die Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht.

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.