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Entwurf zur Änderung der IE-Richtlinie veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 05.04.2022 einen Entwurf zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht.

Nach erster kursorischer Durchsicht werden einige Branchen neu in den Geltungsbereich aufgenommen. Dazu gehören

  • die Rinderhaltung,
  • Teile der extraktiven Industrie (Gewinnung von Metallen und Mineralien) und
  • die Lithium basierte Batteriefertigung.

Es wird/werden u.a.

  • Umweltleistungs- und neu auch Verbrauchswerte in die BREF Dokumente aufzunehmen sein,
  • die Emissionsbandbreiten um die "emission levels associated with emerging techniques", also Emissionswerte für Zukunftstechnologien, ergänzt,
  • die effiziente Nutzung von Ressourcen und Wasser wird als Grundpflicht festgeschrieben,
  • die Lieferkette stärker berücksichtigt,
  • ein Umweltmanagement zu implementieren sein und dabei  bis 31.12.2031 ein "Transformationsplan" zur Dekarbonisierung der Industrie vorzulegen sein (der im Bescheid festzuschreiben ist),
  • die Grenzwerte am unteren Rand der Emissionsbandbreite mit Begründungspflicht für den Betreiber, wenn dies nicht möglich sein soll, festzulegen sein.

Dieser Entwurf wird sicher zu ausführlichen Diskussionen führen. Die Richtlinie soll ab 2024 gelten und wäre dann in nationales Recht umzusetzen.

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.