Aktuell

Entwurf zur Änderung des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG)

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) gestartet. Die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung endet am 17. April 2020.

Wesentliche Änderungen betreffen Verkürzungen der Berichtsfristen für die Betreiber und die zuständigen Landesbehörden sowie Festlegungen, welche Informationen auf welche Art und Weise und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung zu übermitteln sind. Sensible Betreiberinformationen, die bislang nicht an das Umweltbundesamt berichtet wurden, werden unter Angabe des Schutzgrundes durch die nach Landesrecht zuständige Behörde berichtet, aber nicht in das nationale Register eingestellt und damit nicht veröffentlicht. Künftig wird das nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister der Öffentlichkeit (wenige) zusätzliche Informationen zugänglich machen

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Liste der aktuellen Themen

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 aktualisiert.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.