Aktuell

Entwurf zur Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vorgelegt

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG bildet den rechtlichen Rahmen für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für die Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Dieses Emissionshandelssystem erfasst alle CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen, soweit diese Emissionen nicht bereits vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

Zur Einführung wurden die betroffenen Sektoren schrittweise berücksichtigt. In den ersten zwei Jahren (Periode 2021 und 2022) unterliegen zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Gas- und Heizöle, Erd- und Flüssiggas der Berichtspflicht. Ab dem Jahr 2023 werden sämtliche in Anlage 1 BEHG aufgeführten Brennstoffe (insbesondere auch Mischbrennstoffe, Kohlen oder Abfallstoffe) von der Berichtspflicht erfasst.

Dadurch muss auch die Emissionsberichterstattungsverordnung für die Periode 2023 bis 2030 angepasst werden.

Die Verordnung muss noch den Bundestag passieren. Ob und wenn ja, in welcher Form, das von der Wirtschaft wegen der preissteigernden Wirkung geforderte Aussetzen der Berichtspflicht für die Abfallverbrennung in der aktuellen Lage noch berücksichtigt werden kann, ist unklar.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Was ist die Summe aus 2 und 5?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.